Allgemeine Geschäftsbedingungen

der GiantConstruct GmbH, FN 518783t

Stand: Dezember 2022

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(a) Die GiantConstruct GmbH (im Folgenden „GC“ genannt) vermittelt Werkverträge zwischen Werkunternehmern (im Folgenden „Unternehmer“ genannt) und Dritten als Werkbesteller (im Folgenden „Werkbesteller“ genannt) und übernimmt die gesamte Zahlungsabwicklung zwischen dem Werkunternehmer und dem Werkbesteller. Die Vermittlung erfolgt insbesondere durch Schaltung von Anzeigen und Inseraten sowie über die Internetplattform der GC www.office.giantconstruct.com, welche von GC betrieben wird.

(b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten uneingeschränkt für alle Geschäfte der GC mit Werkunternehmern und Werkbestellern, deren Leistungen über GC vermittelt und abgerechnet werden sollen.

(c) Mündliche Absprachen und Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung von einem hierzu gegenüber dem Unternehmer/Werkbesteller ausdrücklich bevollmächtigten Mitarbeiter von GC gültig. Werden in Ausnahmefällen anderslautende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall und müssen ausdrücklich schriftlich und beiderseits unterfertigt festgehalten werden.

(d) Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Unternehmer/Werkbesteller wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht. Kein Verhalten von GC ist unter irgendwelchen Umständen als Genehmigung solcher Bedingungen zu werten, insbesondere auch nicht allfällige Vertragserfüllungshandlungen von GC, Stillschweigen, die vorbehaltlose Übermittlung einer Auftragsbestätigung, Bestellung und Ähnlichem. Der Unternehmer/Werkbesteller stimmt zu, dass selbst bei Verweis auf oder Einbezug von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers/Werkbesteller im Rahmen eines einzelnen Bestellvorganges unabhängig von einem ausdrücklichen Widerspruch seitens GC auch auf dieses Rechtsgeschäft jedenfalls ausschließlich die gegenständlichen GC Anwendung finden. 

(e) Eine Annahme oder Durchführung eines Auftrages von GC durch den Unternehmer/Werkbesteller gilt als uneingeschränkte Anerkennung dieser AGB. 

(f) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Unternehmer/Werkbesteller.

(g) Die Bestimmungen dieser AGB gelten neben allen sonstigen etwaigen Vereinbarungen, die die Parteien zusätzlich schließen. Dabei gilt für den Fall eines Widerspruchs zwischen einzelnen Klauseln verschiedener Dokumente die Vorrangigkeit der Dokumente in folgender Rangordnung als vereinbart:

(1) [Vermittlungsvertrag]

(2) [Rahmenvertrag]

(3) [AGB]

 

2. Zustandekommen von Rechtsgeschäften zwischen GC und dem Unternehmer/Werkbesteller

(a) Zwischen dem Unternehmer/Werkbesteller und GC kommt ein Vertrag zustande, sobald der Unternehmer/Werkbesteller GC mit Vermittlungsleistungen beauftragt oder wenn der Unternehmer/Werkbesteller einen entsprechenden Rahmenvertrag über die Vermittlung von Werkverträgen unterfertigt und dieser von GC gegengezeichnet und damit angenommen wird. Wenn GC einen oder mehrere Werkbesteller/Unternehmer benennt, kommt der Vermittlungsauftrag ebenso zustande. 

(b) GC behält sich das Recht vor, Auftragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

3. Zustandekommen von Rechtsgeschäften zwischen GC und den Unternehmern/Werkbestellern über die Internetplattform

(a) Durch vollständiges Ausfüllen und Absenden der Anmeldung (= Abschluss des Anmeldevorganges) auf der Internetplattform www.office.giantconstruct.com stellt der Unternehmer/Werkbesteller ein Anbot zum Vertragsabschluss unter Zugrundelegung dieser AGB. 

(b) Der Unternehmer/Werkbesteller verpflichtet sich, alle Daten, die zur Anmeldung auf der Internetplattform www.office.giantconstruct.com erforderlich sind, wahr und vollständig auszufüllen.

(c) Durch Freischaltung des Unternehmers/Werkbesteller nimmt GC das Angebot des Unternehmers/Werkbestellers an. Durch die Annahme erhält der Unternehmer/Werkbesteller aber keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung der Internetplattform. GC bemüht sich ehestmöglich die Freischaltung des Nutzers vorzunehmen.

(d) Jeder Unternehmer/Werkbesteller darf sich nur einmal anmelden und nur ein Profil anlegen. Der Unternehmer/Werkbesteller verpflichtet sich weiters, sein Passwort geheim zu halten und dieses nicht an Dritte weiterzugeben. Ebenso ist er verpflichtet, regelmäßig (alle sechs Monate) sein Passwort zu ändern, um sein Profil vor Missbrauch zu schützen.

(e) Mit Anmeldung stimmt der Unternehmer/Werkbesteller ausdrücklich der Zustellung von Mitteilungen und Informationen an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zu.

(f) GC behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Pflichten des Unternehmers/Werkbestellers

Der Unternehmer/Werkbesteller ist zu Nachstehendem verpflichtet:

(a) Sofern für die Tätigkeit des Unternehmers/Werkbestellers erforderlich, verfügt dieser über eine aufrechte Gewerbeberechtigung. Änderungen der Gewerbeberechtigung sind unverzüglich GC bekannt zu geben.

(b) Bei Anlegen des Profils verwendet der Unternehmer/Werkbestellers ausschließlich wahre Informationen. Sollten sich diese Daten ändern, verpflichtet sich der Nutzer, diese Daten im Benutzerkonto unverzüglich anzupassen. Zustellungen gelten an jene E-Mail-Adresse als zugestellt, welche als aktuelle E-Mail-Adresse im Benutzerkonto eingetragen ist.

(c) Sollten zwischen dem Unternehmer und dem von GC vermittelten Werkbesteller weitere Vertragsverhältnisse geschlossen werden, ist der Unternehmer verpflichtet, GC hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(d) Der Unternehmer ist weiters verpflichtet, sämtliche Unterlagen (Rechnungsunterlagen, Aufzeichnungen etc.), welche zur Berechnung der Provision der GC notwendig sind, unverzüglich nach Vorliegen der GC zu übermitteln.

(e) Der Unternehmer/Werkbesteller verpflichtet sich, nur solche Inhalte (insbesondere Fotos und Videos) hochzuladen, bei denen er sichergestellt hat, dass in keine Rechte Dritter (beispielsweise Urheberrechte oder Ähnliches) eingegriffen wird oder der Berechtigte dieser Verwendung ausdrücklich schriftlich zugesichert hat. Der Unternehmer/Werkbesteller verpflichtet sich, bei Geltendmachung von Ansprüchen dritter Personen, GC diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

(f) beleidigende oder verleumderische Beiträge zu unterlassen, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, Mitarbeiter von GC oder andere Personen oder Unternehmen betreffen,

(g) pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Beiträge oder andere anzügliche oder sexuell geprägte Beiträge zu unterlassen, unabhängig davon ob diese ausdrücklich oder konkludent gestaltet sind,

(h) generell das Einstellen von rechtswidrigen Inhalten zu unterlassen bzw. die Dienste zu rechtswidrigen Zwecken zu unterlassen.

(i) wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere progressive Kundenwerbungen

(j) Der Unternehmer/Werkbesteller verpflichtet sich, GC bei Inanspruchnahmen von Dritten, die aufgrund der von ihm veröffentlichten Inhalte gestellt werden, schad- und klaglos zu halten.

(k) Der Unternehmer hat GC von allfälligen Mängelrügen der Werkbesteller unverzüglich zu informieren.

 

Rechte von GC

(a) Eine Überprüfung der bei der Anmeldung angegebenen Daten der Nutzer der Internetplattform kann von GC lediglich begrenzt durchgeführt werden und wird daher für die tatsächliche Identität der Nutzer (sowohl Unternehmer als auch Werkbesteller) keine Haftung übernommen. Die Überprüfung von aufrechten Gewerbeberechtigungen der Unternehmer erfolgt lediglich stichprobenartig und ist auch daraus keine Haftung von GC abzuleiten.

(b) Der Nutzer hat keinen Veröffentlichungsanspruch auf die von ihm bereitgestellten Beiträge, Bilder etc. GC ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung Inhalte nicht zu veröffentlichen und auch bereits veröffentlichte Inhalte ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Verstoß gegen die unter Punkt 4. angeführten Nutzerpflichten wieder zu löschen. GC übernimmt keine Haftung für die von den Nutzern bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen, sowie für den Inhalt auf verlinkten Webseiten, die nicht von GC betrieben werden.

 

Gewährleistung/Haftung

(a) GC stellt lediglich eine Vermittlungstätigkeit bzw. die Internetplattform zur Verfügung. GC haftet weder für die Qualität, noch die sach- und fachgerechte Ausführung der vom Werkunternehmer durchzuführenden Tätigkeiten, noch dafür, dass dieser über die entsprechenden Fähigkeiten zur Ausführung der von ihm angebotenen Leistungen verfügt und sämtliche ihn treffenden gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, Umweltschutzbestimmungen etc.) einhält. GC haftet darüber hinaus weiters nicht dafür, dass der Werkbesteller über entsprechende Finanzkraft verfügt, um die Tätigkeit des Werkunternehmers in Auftrag zu geben.

(b) GC haftet weder für die Verfügbarkeit eines Dienstes noch für eigene Handlungen und die von Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. GC haftet insbesondere nicht für Datenverluste. Da die Beiträge der Nutzer nicht geprüft und kontrolliert werden, haftet GC auch nicht für Ansprüche aus der Veröffentlichung derartiger Inhalte.

(c) GC übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Speicherung, die Übermittlung, die korrekte Darstellung und Ähnliches der von den Nutzern bereitgestellten Inhalte (insbesondere bei Videos und Bildern). Weiters wird von Seiten GC keine Haftung für Inhalte, insbesondere betreffend Aktualität, Korrektheit oder Qualität übernommen. Eine Haftung von GC für Datenverlust oder Beschädigungen am Endgerät wird ausgeschlossen.

(d) Ausdrücklich ist GC nicht verpflichtet, bereits vorab zu überprüfen, ob der Unternehmer über eine aufrechte Gewerbeberechtigung und die Eignung verfügt, die von ihm angebotenen Dienste sach- und fachgerecht auszuführen.

(e) GC ist nicht verpflichtet, eine Mindestanzahl von Personen zu vermitteln.

 

Beendigung

(a) Der Unternehmer/Werkbesteller ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung zwischen GC und ihm jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der GC vorgenommen zu werden. Die Möglichkeit des außerordentlichen Kündigungsrechtes bleibt hievon unberührt.

(b) GC ist berechtigt, den Vertrag mit dem Unternehmer/Werkbesteller jederzeit außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für GC unzumutbar ist, wenn der Unternehmer/Werkbesteller gegen die Nutzerpflichten (siehe Punkt 4) verstößt oder festgestellt wird, dass der Unternehmer/Werkbesteller die Voraussetzungen zur Ausführung der von ihm angebotenen Dienste nicht mehr in der Lage ist (insbesondere bei Entzug der Gewerbeberechtigung), das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet wird, andere Gründe vorliegen, die geeignet sind, die Eignung des Unternehmers als Werkunternehmer in Zweifel zu ziehen.

(c) Darüber hinaus ist GC berechtigt, den Vertrag jederzeit ordentlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.

 

Zahlungsbedingungen – Rechnung – Zahlung

(a) GC erhält für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit eine zwischen GC und dem Unternehmer/Werkbesteller festzulegende Provision.

(b) Die Zahlung der Provision erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Rechtsgeschäfts zwischen dem Unternehmer und dem Werkbesteller. 

(c) Zahlung erfolgt durch Überweisung auf eine GC namhaft gemachte Bankverbindung. Die Zahlungsfrist ist nur gewahrt, wenn der Betrag innerhalb der Zahlungsfrist auf dem Konto von GC gutgebucht ist. Der Geldbetrag reist auf Gefahr des Unternehmers.

(d) Der Unternehmer/Werkbesteller ist zur Aufrechnung/Zurückbehaltung von fälligen Provisionen nicht berechtigt.

 

Beauftragung an Dritte

Der Unternehmer ist nicht berechtigt, Drittfirmen mit der Ausführung der vermittelten Gewerke zu beauftragen.

 

Werbung

Der Firmenname von GC darf ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht für Werbe- oder sonstige Zwecke verwendet werden.

 

Geheimhaltung

(a) Alle Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, die GC vom Unternehmer/Werkbesteller oder der Unternehmer/Werkbesteller von GC im Zuge der Vermittlung erfährt und die nicht als allgemein anerkanntes technisches Wissen gelten, müssen Dritten gegenüber, falls im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, geheim gehalten werden und sind nur zum vereinbarten Zweck zu verwenden. Der Unternehmer/Werkbesteller hat diese Geheimhaltungsverpflichtung auf sämtliche seiner Mitarbeiter und für deren Einhaltung gegenüber GC einzustehen.

(b) Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine wettbewerbswidrigen Handlungen gegeneinander auszuüben, insbesondere keine Mitarbeiter gegeneinander abzuwerben.

 

Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht – Sprache

(a) Erfüllungsort für die aufgrund dieser AGB erbrachten Leistungen ist der Geschäftssitz der GC. 

(b) Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit die Anwendbarkeit des österreichischen Rechts, wobei die Anwendbarkeit des UGB, sowie auch der Verweisungsnormen, des UN-KaufR und der INCOTERMS ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das für Streitigkeiten zuständige Gericht ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt.

(c) Soweit neben der Vertragssprache Deutsch eine andere Sprache verwendet wird, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

 

Salvatorische Klausel

(a) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.